Der Teletext im Ersten

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           Neu ab März (MDR) 
Umzugspauschale wird angehoben         
                                       
Wer umzieht, weil ein neuer Job es     
erforderlich macht, kann das steuerlich
geltend machen. Ab 1. März beträgt die 
Umzugskostenpauschale für Alleinstehen-
de 964 Euro (bislang 886 Euro). Wech-  
seln gleichzeitig auch der Ehe- oder   
Lebenspartner und/oder Kinder den      
Wohnort "in häuslicher Gemeinschaft",  
können jeweils weitere 643 Euro        
veranschlagt werden (bislang 590 Euro).
                                       
Die Pauschale gibt es auch, wenn sich  
der Arbeitsweg beim bestehenden Job    
durch den Umzug um eine Stunde oder    
mehr verkürzt.                         
                                       
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