Der Teletext im Ersten

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     Ratgeber: Morgenmagazin 
Di: Cannabis Teil-Legalisierung        
                                       
Der Konsum ist gestattet. Jedoch ist   
der öffentliche Konsum in unmittelbarer
Nähe von Personen unter 18 Jahren ver- 
boten. Ebenso beispielsweise in Fuß-   
gängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr oder 
in Sichtweite von Schulen, Kinder- und 
Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und  
öffentlich zugänglichen Sportstätten.  
Personen unter 18 Jahren ist der Beitz 
von Cannabis weiterhin untersagt.      
                                       
Anbau                                  
Zum Eigenkonsum darf jeder Erwachsene  
Cannabis anbauen. Erlaubt sind für jede
erwachsene Person in einem Haushalt bis
zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig. 
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