Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro im Monat. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII können befreit werden.
Eine Befreiung kann zudem beantragen, wer einkommensabhängig staatliche Sozialleistungen erhält, zum Beispiel:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung
- Empfänger von BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen.