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Programm ARD

Ermäßigung und Befreiung

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro im Monat. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII können befreit werden.

Eine Befreiung kann zudem beantragen, wer einkommensabhängig staatliche Sozialleistungen erhält, zum Beispiel:

- Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung

- Empfänger von BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen.

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