Die Durchsuchung der Wohnräume eines Journalisten, der von Demonstrationen am sogenannten Tag X in Leipzig berichtet hatte, ist nach Ansicht des Landgerichts Leipzig rechtswidrig. Die Maßnahmen verletzten die Pressefreiheit und den Journalisten in seinen Rechten, so das Gericht. (AZ: 2 Qs 2/24 jug)
Der Journalist soll Fotos des Demonstrationsgeschehens vom 3.Juni 2023, dem sogenannten Tag X in Leipzig, auf seinem Twitterkanal und anderen Plattformen geteilt haben. Die Proteste waren eine Reaktion auf die Verurteilung von mutmaßlichen Linksextremisten.