Medien: Nachrichten

Tag X: Durchsuchung rechtswidrig

Die Durchsuchung der Wohnräume eines Journalisten, der von Demonstrationen am sogenannten Tag X in Leipzig berich­tet hatte, ist nach Ansicht des Landge­richts Leipzig rechtswidrig. Die Maß­nahmen verletzten die Pressefreiheit und den Journalisten in seinen Rechten, so das Gericht. (AZ: 2 Qs 2/24 jug)

Der Journalist soll Fotos des Demon­strationsgeschehens vom 3.Juni 2023, dem sogenannten Tag X in Leipzig, auf seinem Twitterkanal und anderen Platt­formen geteilt haben. Die Proteste waren eine Reaktion auf die Verurtei­lung von mutmaßlichen Linksextremisten.

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