ARD Text - Der Teletext im Ersten
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Sa 14.01.12Seite 366

17.03 - 17.30 Uhr
Ratgeber: Recht

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Gewinnversprechen

Autos, Reisen, Geld - wer würde sich nicht über schöne Gewinne freuen? Immer mehr Menschen erhalten Mitteilungen über ihr Glück bei Verlosungen oder Gewinnspielen. Doch hinter vielen Gewinnzusagen steckt Abzocke: Um den Gewinn einzufordern, muss man an einer Kaffeefahrt teilnehmen oder etwas aus dem Katalog eines Händlers bestellen.

Das Gesetz steht bei scheinbarer Gewinnzusage auf Verbraucherseite und gewährt einen Anspruch, den vermeintlichen Preis ausgehändigt zu bekommen.

Behindertentestament (1)

Eltern eines behinderten Kindes haben im Alltag oft genug mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Dazu kommt noch die Sorge: Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Wie kann ich mein Kind finanziell absichern?

Denn die Pflegekosten für ein behindertes Kind sind oft so hoch, dass der Staat für die Kosten einspringen muss. Wenn das Kind dann erbt, muss das Erbe in der Regel für Pflege- und Betreuungskosten aufgebraucht werden, bevor der Staat wieder einspringt.

Behindertentestament (2)

Das Kind hat vom Erbe also nichts.

Helfen kann hier ein sogenanntes "Behindertentestament". Dabei geht es um eine juristische Konstellation, um das Erbe eines behinderten Kindes vor dem Zugriff des Sozialamts zu schützen. Es ist ein juristischer Trick, aber einer, der vieles erleichtert - und mittlerweile mit höchstrichterlichem Segen.

Testamentsregister

Wer etwas vererben kann und nicht will, dass dies nach gesetzlicher Erbfolge geschieht,sollte ein Testament abfassen

Wo kann man es gut aufbewahren? Wie erfahren Erben im Todesfall, dass es eines gibt und wo es ist? Frank Bräutigam lässt sich diese Fragen von Experten beantworten. Dabei hat er auch das zentrale Testamentsregister kennengelernt, ein seit dem 1.Januar bestehendes System, durch das Erben wesentlich schneller als bisher erfahren, ob es ein Testament gibt und wo es sich befindet.

Justiz-Auktion (1)

Eine Rolex von einem echten Gangster zu besitzen - das ist möglich. Auf der Online-Plattform Justiz-Auktion.de versteigern Staatsanwaltschaften das, was sie Kriminellen abgenommen haben.

Aber auch Autos, Computer oder Teppiche, die Gerichtsvollzieher im Auftrag von Banken pfänden, sind auf dieser Seite zu finden. Denn hier wird auch für private Gläubiger versteigert.

Justiz-Auktion (2)

Früher mussten diese Dinge bei einer klassischen Auktion versteigert werden. Die Staatskasse verdiente kaum etwas, denn nur wenige wussten von diesen Auktionen und mussten auch extra anreisen.

Heute geht das online und erreicht wesentlich mehr Menschen. Daher ist diese Plattform ein echter Gewinn für die Justiz. Wer bei Ebay oder anderen Auktions-Plattformen schon mal etwas ersteigert hat, kennt das Prozedere.

Justiz-Auktion (3)

Der große Vorteil für die Kunden: Sie können sich sicher sein, dass auf der Verkäuferseite offizielle Stellen sind.

Damit können sie ganz gelassen das Geld überweisen und darauf vertrauen, dass sie wirklich eine Gegenleistung erhalten.

Urteile als Comic (1)

Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung kann ihrem Kunden kündigen, wenn dieser eine besonders schwere Vertragsverletzung begeht, etwa einen Versicherungsvertreter tätlich angreift oder bei Abrechnungen betrügt. Der Kunde hat dann nur den Anspruch, bei einer anderen privaten Krankenversicherung zum "Basistarif" aufgenommen zu werden.

BGH, Urt. vom 07.12.2011, Az. IV ZR 105/11

Urteile als Comic (2)

Fliesen

Stellen sich gekaufte Sachen nach ihrem Einbau - z.B. verlegte Fliesen - als mangelhaft dar, kann der Kunde vom Verkäufer folgendes verlangen: neue Fliesen, den Ausbau der Fliesen samt Abtransport und den Einbau neuer Fliesen.

Der Verkäufer darf Aus- und Einbau selbst übernehmen oder die Kosten tragen.

Urteile als Comic (3)

Fliesen (Fortsetzung)

Für die Ein- und Ausbaukosten gibt es aber eine Obergrenze, die sich am Wert der gekauften Sache orientiert.

BGH, Urt. v. 21.12.2011, Az.: VIII ZR 70/08

EuGH Urteil vom 16. Juni 2011, Rs. C- 65/09 und C-87/09


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