

Die Stadt Hamburg darf von der Baufirma Hochtief Schadensersatz für die Bauzeitverlängerung an der Elbphilharmonie einklagen. Das Landgericht Hamburg erklärte einen entsprechenden Klageantrag für zulässig. Zwei weitere Anträge der Stadt wies das Gericht jedoch ab.
Weder über einen Anspruch von Hochtief auf Bauzeitverlängerung noch über den Anspruch der Stadt auf die Fertigstellung der Elbphilharmonie bis Februar 2012 werde die Kammer entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter. Das Verfahren wird sich voraussichtlich noch über Monate hinziehen.
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