

Samsung hat im Prozess gegen Apple erneut eine Schlappe einstecken müssen. Das OLG Düsseldorf bestätigte das bundesweite Verkaufsverbot für die Tablet-Computer "Galaxy Tab 10.1" und "8.9".
Die Modelle seien eine Nachahmung des iPads, mit den Samsung unzulässige Rufausbeutung betreibe. Samsung nutze "das herausragende Ansehen und den Prestigewert" des iPads aus,befand das Gericht. Das Nachfolgemodell "10.1 N" ist von der nun rechtskräftigen Entscheidung aber nicht betroffen. Apple scheiterte aber in dem Versuch, ein europaweites Verkaufsverbot zu erwirken.
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