

Der Süßwarenhersteller Haribo muss einem Mann Schmerzensgeld zahlen, weil er auf etwas Hartes in Fruchtgummi gebissen und sich so den Zahn beschädigt hat. Das Oberlandesgericht in Hamm verurteilte das Bonner Unternehmen zur Zahlung von 2000 Euro an den Kläger aus Bielefeld. Außerdem muss Haribo die Kosten für die Zahnbehandlung übernehmen. (Az.: I-21 U 64/12)
Der Mann hatte ein Colafläschchen gekaut und sich dabei zwei Zähne beschädigt. Einem Gutachter zufolge handelte es sich bei dem harten Teil um Putzpartikel von einer Wand oder Decke.
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