

Ein Zivildienstleistender darf im Härtefall seinen Dienst für ein Studium vorzeitig beenden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Damit gab es dem Antrag eines jungen Mannes statt, der sein Studium zum Wintersemester 2010/2011 beginnen will, obwohl sein Zivildienst regulär noch bis Jahresende geht.
Wenn er seinen Dienst vollende, müsse der Zivi neun Monate bis zum nächstmöglichen Studienbeginn warten. Dies übersteige die sechs Monate des Wehr- und Zivildienstes und sei damit nicht gerechtfertigt. (Az.: 7 L 1010/10.KO)
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