

Deutschland darf vorerst an seinen strikten Regeln für Schwermetalle in Kinderspielzeug festgehalten. Der Präsident des Gerichts der Europäischen Union beim Europäischen Gerichtshof wies die EU-Kommission an, die deutschen Grenzwerte bis zu einer neuen Entscheidung des Gerichts hinzunehmen.
Die EU hatte 2009 in einer Spielzeugrichtlinie die Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber in Kinderspielzeug gelockert. Deutschland hatte das abgelehnt und bei der Kommission beantragt die alten, strengeren Grenzwerte beibehalten zu dürfen.
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