

Inhaftierte Mütter haben nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Elterngeld. Die Gewährung von Elterngeld sei selbst dann ausgeschlossen, wenn Mutter und Kind in der Justizvollzugsanstalt zusammen untergebracht sind, heißt es in einem in Stuttgart veröffentlichten Urteil.
Anspruch auf Elterngeld hätten nur solche Eltern, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, was in einer JVA nicht der Fall sei. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen. (AZ: L 11 EG 2761/10)
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