

Bereits Mitte Januar ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste bei der Terrorismusbekämpfung um vier Jahre verlängert - bis 2016.
Das Gesetz enthält dabei einige Neuregelungen. So können künftig auch Auskünfte zu Flugreisen von vermutlich gefährlichen Personen bei zentralen Flugbuchungssystemen abgefragt werden. Außerdem ist es den Geheimdiensten erlaubt, sogenannte Kontostammdaten abzufragen, um herauszubekommen, bei welchen Banken die Verdächtigen Konten haben.
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