Der Teletext im Ersten

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        Medien: Nachrichten  
Tag X: Durchsuchung rechtswidrig       
                                       
Die Durchsuchung der Wohnräume eines   
Journalisten, der von Demonstrationen  
am sogenannten Tag X in Leipzig berich-
tet hatte, ist nach Ansicht des Landge-
richts Leipzig rechtswidrig. Die Maß-  
nahmen verletzten die Pressefreiheit   
und den Journalisten in seinen Rechten,
so das Gericht. (AZ: 2 Qs 2/24 jug)    
                                       
Der Journalist soll Fotos des Demon-   
strationsgeschehens vom 3.Juni 2023,   
dem sogenannten Tag X in Leipzig, auf  
seinem Twitterkanal und anderen Platt- 
formen geteilt haben. Die Proteste     
waren eine Reaktion auf die Verurtei-  
lung von mutmaßlichen Linksextremisten.
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