Wirtschaft: Nachrichten

Temu gibt Unterlassungserklärung ab

Der Online-Händler Temu hat nach der Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) eine Unterlas­sungserklärung abgegeben. Darin ver­pflichtet sich der Anbieter, alle mo­nierten Verstöße zu unterlassen. Der Verband hatte Temu vorgeworfen, Ver­braucher mit "willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs" zu verunsichern.

Unrechtmäßig sei etwa der Einsatz soge­nannter Dark Patterns: Temu setzte mit Hinweisen wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb" die Kunden unter Druck.

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