Neu ab Mai 2024 (MDR)

Höherer Mindestlohn in der Pflege

In der Pflegebranche steigt der Min­destlohn. Ungelernte erhalten ab 1. Mai mindestens 15,50 Euro (bisher 14,15 Euro). Für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung wird der Min­destlohn auf 16,50 Euro angehoben (bis­her 15,25 Euro), für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro (bisher 18,25 Euro). Das gilt in Pflegebetrieben.

Für Beschäftigte in Privathaushalten ist der gesetzliche Mindestlohn von ak­tuell 12,41 Euro Grundlage. Nach Anga­ben des Gesundheitsministeriums profi­tieren etwa 1,3 Millionen Mitarbeiter von der Anhebung.

Mehr Geld: Metall-und Elektroindustrie

Auch in der Metall- und Elektroindus­trie können sich die Beschäftigten über mehr Geld freuen. Ab 1. Mai gibt es hier ein Plus von 3,3 Prozent beim Ge­halt. Bei den Auszubildenden werden die Vergütungen ebenfalls um 3,3 Prozent angehoben. Jährliche Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld steigen damit ebenso, weil diese tarif­lich gebunden sind.

In der Metall- und Elektroindustrie sind in Deutschland etwa vier Millionen Menschen beschäftigt.

Neuer Klinik-Atlas online

Ab 1. Mai gibt es ein neues, staatli­ches Online-Portal mit Auskünften über Krankenhäuser. Der Krankenhaus-Atlas soll Patienten die Auswahl erleichtern, wo sie sich behandeln lassen sollten. Er enthält dem Gesundheitsministerium zufolge u.a. Angaben zu Fallzahlen von Leistungen, vorgehaltenem Personal und Komplikationsraten für ausgewählte Ein­griffe.

Perspektivisch könnten weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden, hieß es. Bislang gab es bereits ein anderes Klinik-Portal, nämlich das der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft.

Höhere Steuer auf Flugtickets

Ab 1. Mai steigt die Luftverkehrsteuer, die auf alle Passagierflüge ab Deutsch­land erhoben wird. Je nach Länge der Flugstrecke wird es zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro teurer. Bei Kurzstrecken bis 2.500 Kilometer steigt die Steuer von 13,03 auf 15,53 Euro, bei Mittel­strecken von 33,01 auf 39,34 Euro und bei Langstrecken ab 6.000 Kilometern von 59,43 auf 70,83 Euro.

Besteuert werden grundsätzlich alle Abflüge von deutschen Flughäfen, eine Ausnahme gibt es nur für Passagiere, die in Deutschland lediglich umsteigen.

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