Der Teletext im Ersten

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        Medien: Nachrichten  
Keine Einsicht in BND-Unterlagen       
                                       
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
hat die Klage eines Journalisten zur   
Einsicht in Unterlagen des Bundesnach- 
richtendienstes in letzter Instanz ab- 
gewiesen. Konkret geht es einem "Bild"-
Reporter um eine frühere Zusammenarbeit
des BND mit dem Comicproduzenten und   
Verlagsgründer Rolf Kauka. Wie das Ge- 
richt in Leipzig entschied, muss der   
BND dem Kläger nur einen eingeschränk- 
ten Zugang zu den Unterlagen gewähren. 
                                       
In der Begründung hieß es, die begehr- 
ten Unterlagen enthielten viele Infos, 
die Aufschluss über die nachrichten-   
dienstliche Arbeitsweise gäben.        
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