








Ratgeber: Neu ab Juli 2025
Pfändungsfreigrenzen werden erhöht
Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen
werden zum 1. Juli angepasst. Sie ga-
rantieren verschuldeten Personen mit
Arbeitseinkommen ein Existenzminimum.
Liegt dieses Einkommen über dem Grund-
freibetrag, bleibt dem Schuldner ein
gewisser Teil vom Mehrverdienst erhal-
ten. Bei Alleinstehenden beträgt die
monatliche Pfändungsfreigrenze künftig
1.555 Euro netto.
Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich,
wenn der Schuldner gesetzlich zu Unter-
haltsleistungen verpflichtet ist. Die
Pfändungsfreigrenzen werden seit 2021
jährlich angepasst.