Ab 2.Februar müssen in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine medizinischen Masken mehr getragen werden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach begründete das vorzeitige Ende mit der Stabilisierung der Corona-Lage.
Eine Maskenpflicht gilt seit 1.Oktober 2022 nach aktuellem Infektionsschutzgesetz auch weiterhin bis 7.April 2023 in Pflegeheimen, Arztpraxen, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen. Diese werde zum Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Verordnung nicht ausgesetzt.
Ab 1.Februar 2023 müssen nach der Norm DIN 13164:22 zwei medizinische Masken im Verbandskasten enthalten sein.
Statt zwei Dreieckstüchern ist dann nur noch eins vorgeschrieben, ein Verbandstuch muss gar nicht mehr mitgeführt werden. Verbandskästen, die der DIN-Norm von Januar 1998 und Januar 2014 entsprechen, können dem ADAC zufolge weiter genutzt werden wie bisher und müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken sei nicht notwendig, so der ADAC. Hier stehe eine Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung noch aus.
Die zum 31.Oktober 2022 in Kraft getretene Corona-Arbeitsschutzverordnung sollte eigentlich bis 7.April 2023 gelten. Nun läuft sie aufgrund sinkender Infektionszahlen und milderen Verläufen bereits am 1.Februar aus.
Arbeitsminister Heil sagte, bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz seien nicht mehr nötig. Für Unternehmen entfällt die Pflicht, Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen oder zur Erhöhung der Impfquote beizutragen.
Die seit 1.September wirksame Energiesparverordnung der Bundesregierung soll bis 15.April 2023 verlängert werden. Die darin festgelegten Maßnahmen sollen helfen, die Gasversorgung über den Winter abzusichern. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem: Schwimm- und Badebecken von Privathaushalten dürfen nicht mehr beheizt werden, die Temperatur in Büros von Nichtwohn-Gebäuden darf 19 Grad nicht überschreiten, Strahler an Gebäuden und Denkmälern bleiben aus, Leuchtreklame ist von 22 bis 16 Uhr untersagt.
Ab 25.Februar dürfen Energiesparlampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform in der EU nicht mehr produziert werden.
Altbestände können jedoch noch verkauft werden. Grund ist das darin enthaltene Quecksilber, ein für Gesundheit und Umwelt schädliches giftiges Schwermetall. Eine noch energiesparende Alternative sind LED-Leuchten.