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EGMR verurteilt "Agentengesetz"

Russland hat laut dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit seinem "Agentengesetz" gegen Menschenrechte verstoßen.

Die Vorschriften seien stigmatisierend und nicht vereinbar mit der Meinungsfreiheit, entschieden die Richter in Straßburg. Das Gesetz diene der Einschüchterung und Bestrafung.

Der EGMR hatte bereits vor zwei Jahren ähnlich entschieden. Da Russland den Gerichtshof aber nicht anerkennt, dürften die Auswirkungen des Urteils begrenzt sein.

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