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EuGH stärkt Urlauber-Rechte

Pauschalurlauber können nach einem Ur­teil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei schweren Mängeln während ihrer Reise trotz bestimmter erbrachter Leistungen den gesamten Preis zurück­verlangen. Das sei der Fall, wenn die Mängel so schwerwiegend seien, dass die Pauschalreise zwecklos werde und der Reisende kein Interesse mehr an ihr habe, sagten die Richter in Luxemburg.

Der EuGH stellte fest, dass eine voll­ständige Erstattung mit EU-Recht ver­einbar sei. Nur ein Strafschadenersatz für den Reiseveranstalter sei unzuläs­sig.

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