Pauschalurlauber können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei schweren Mängeln während ihrer Reise trotz bestimmter erbrachter Leistungen den gesamten Preis zurückverlangen. Das sei der Fall, wenn die Mängel so schwerwiegend seien, dass die Pauschalreise zwecklos werde und der Reisende kein Interesse mehr an ihr habe, sagten die Richter in Luxemburg.
Der EuGH stellte fest, dass eine vollständige Erstattung mit EU-Recht vereinbar sei. Nur ein Strafschadenersatz für den Reiseveranstalter sei unzulässig.