Ratgeber: Neu ab 2025 (MDR)

Mindestlohn und Minijob-Grenze

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar um 41 Cent und liegt damit dann bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Weil der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, steigt für diese die monatliche Verdienstgrenze. Sie liegt ab 1. Januar bei 556 Euro, bisher waren es 538. Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze ist weiterhin eine Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden möglich.

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Auszubildende, Selbst­ständige und Ehrenamtliche.

Branchen-Mindestlöhne

Auch einige branchenspezifische Min­destlöhne steigen im neuen Jahr. In der Altenpflege z.B. erhalten Pflegehilfs­kräfte ab 1. Juli 16,10 Euro (vorher 15,50 Euro) pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 17,35 Euro (vorher 16,50 Euro) und Pflegefachkräfte 20,50 Euro (vorher 19,50 Euro). Das gilt in Pfle­gebetrieben. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten ist der angehobene Mindestlohn von 12,82 Euro Grundlage.

Mehr Mindestlohn gibt es auch im Elek­trohandwerk, in der Gebäudereinigung und in der Leiharbeit.

Abfindungen

Wenn im Zuge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung ver­einbart wird, die in einem Kalenderjahr ausgezahlt wird, ist das Prozedere für den Arbeitnehmer ab 2025 ein anderes.

Bisher wurde die Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung im Rahmen der Lohnsteuerberechnung vorgenommen. Ab 2025 werden Abfindungen beim Arbeit­nehmer zunächst voll versteuert. Der Arbeitnehmer muss dann in seiner Ein­kommensteuererklärung einen Antrag auf die "Fünftelregelung" stellen - sonst bekommt er gegebenenfalls zu viel ge­zahlte Lohnsteuer nicht zurück.

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt mit Beginn des neuen Jahres um 0,2 Prozentpunkte. Er liegt dann bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Hintergrund ist nach Angaben der Bundesregierung die steigende Zahl an Pflegebedürftigen bei absehbar weniger Beitragszahlern.

Mehr Geld für die Pflege: Gleichzeitig steigen die Leistungen für Menschen, die Pflege benötigen. Es gibt unter an­derem 4,5 Prozent mehr Pflegegeld, mehr Geld für Sachleistungen und mehr Mittel für Menschen in Pflegeeinrichtungen.

Entlastung für Familien

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar um fünf Euro pro Kind und Monat. Es liegt damit bei 255 Euro. Außerdem wird der steuerliche Kinderfreibetrag von 9.540 Euro auf 9.600 Euro erhöht. Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien steigt der sogenannte Sofort­zuschlag von 20 auf 25 Euro im Monat.

Elterngeld: Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt. Wird ein Kind am oder nach dem 1. April 2025 geboren, gilt eine Grenze von 175.000 Euro. Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch mehr auf die Leistung. Noch bis Ende März liegt die Grenze bei 200.000 Euro.

Unterhalt für Kinder

Der Unterhalt für Trennungskinder steigt in 2025 nur leicht an. Laut der neuen "Düsseldorfer Tabelle" beträgt der Mindestunterhalt ab 1. Januar für Kinder bis zum 6. Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6. bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu zahlen.

Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern leben, steigt von 930 auf 990 Euro an.

Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Ein­kommensteuer gezahlt werden muss, soll 2025 auf 12.084 Euro steigen. Bundestag und Bundesrat müssen der Regelung aber noch zustimmen.

Bemessungsgrenzen (I): Weil Löhne und Gehälter gestiegen sind, gibt es ab 2025 höhere Bemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung. In der Rentenversicherung steigt die Grenze erstmals einheitlich in ganz Deutsch­land auf 8.050 Euro im Monat. 2024 lag sie in den "neuen" Ländern noch bei 7.450, in den "alten" bei 7.550 Euro.

Bemessungsgrenzen (II)

In der knappschaftlichen RV steigt sie auf 9.900 Euro im Monat.

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Grenze von 62.100 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr auf 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben, darüber hinaus nicht mehr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 69.300 Euro auf 73.800 Euro Brutto­jahresgehalt bzw. 6.150 Euro Monatsge­halt. Wer mehr als das verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Rente

Zum 1. Juli steht wieder eine Rentenan­passung an. Der Entwurf des Rentenver­sicherungsberichts der Bundesregierung prognostiziert eine Steigerung von 3,5 Prozent. Wie hoch die Anhebung aus­fällt, entscheidet das Bundeskabinett erst im Frühjahr 2025 je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung.

Wohngeld: Wer Anspruch auf Wohngeld hat, bekommt ab 2025 mehr Leistung. Nach Regierungsangaben beträgt die Steigerung im Schnitt 15 Prozent. Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Einkom­men, der Miete oder Belastung und von der Anzahl der Personen im Haushalt ab.

Asylbewerber

Wer sich in Deutschland um Asyl bewor­ben hat, erhält ab 2025 weniger Geld für seinen Lebensunterhalt. Die monat­lichen Bedarfssätze sinken um 13 bis 19 Euro im Monat. Der jeweilige Betrag hängt vom Alter sowie der Wohn- und Familiensituation ab.

So erhalten z.B. Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, künftig 441 Euro im Monat - bislang waren es 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, und Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro.

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