Nachbarn von Wohnhäusern mit Solaranlage auf dem Dach müssen es hinnehmen, dass es dort zu Lichtspiegelungen kommen kann. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies im Juli eine Klage von Anwohnern zurück, die sich über Reflexionen von Sonneneinstrahlung beschwert hatten, teilte das Gericht mit.
Auf dem Dach der Nachbarn waren in Richtung der Kläger Module einer Photovoltaik-Anlage montiert (Az.: 8 U 166/21). Die Kläger hatten geltend gemacht, dass sie durch die Reflexion der Sonnenstrahlen in unzumutbarer Weise geblendet würden.