Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert.
Arbeitgeber müssen ihre Angestellten "klar und rechtzeitig" auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der vorsitzende BAG-Richter sagte. Wann ein Hinweis rechtzeitig kommt - dazu trafen die Bundesrichter noch keine Entscheidung. Dieser Punkt soll noch geklärt werden.