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Sa 20.04.13

17.03 - 17.30 Uhr
Ratgeber: Recht

Werbung mit der Gesundheit

Ein probiotischer Frühstücksdrink soll die Abwehrkräfte stärken, die Schokolade hilft angeblich Kindern beim Wachsen und ein Wein soll besonders "bekömmlich" sein.

Was ist dran an solchen Werbeaussagen? Dürfen sie noch verwendet werden? Und kann man sich sonst auf alles verlassen, was auf den Lebensmittelverpackungen steht? Wir stellen die neuen Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung vor.

Auf der Spur von Mogelpackungen

"So wenig ist da nur drin?" - Viele Kunden reiben sich die Augen, wenn sie ihre Einkäufe zu Hause auspacken und feststellen: Mehr Schein als Sein!

Mogelpackungen sind in deutschen Supermärkten leider keine Ausnahmen mehr, viele Lebensmittelhersteller versuchen die Kunden mit scheinbar großen Packungen zu locken, die dann aber tatsächlich nur sehr wenig enthalten. Wir begleiten einen Prüfer vom Eichamt, der solchen "Luftnummern" auf der Spur ist.

Mein Recht im Supermarkt

Verpflichtet das Anfassen von Lebensmitteln eigentlich zum Kauf? Bekomme ich auch bei einer beschädigten Flasche mein Pfand zurück?

Diesen Alltagsfragen gehen wir direkt vor Ort auf den Grund, nämlich im Supermarkt.

"Polizei zu forsch?"

Die Polizei, mein Freund und Helfer ganz oft trifft das zu. Aber auch die Polizei kann mal Fehler machen. Eine besorgte Mieterin dachte zum Beispiel, ihrem Nachbarn wäre etwas zugestoßen.

Sie rief die Polizei, und die zögerte nicht lange: Sie bohrten das Fenster auf und richteten ein heilloses Chaos beim Nachbarn an. Am Ende merkten sie: Der Mann war nur im Urlaub. Durch die forsche Aktion ist aber ein erheblicher Schaden entstanden. Wer haftet dafür?

Das Sendemanuskript erhalten Sie, wenn Sie einen mit 1,45 Euro frankierten - an sich selbst adressierten - DIN-A-4 Umschlag an folgende Adresse senden.

SWR-Fernsehen

ARD-Ratgeber RECHT

76037 Karlsruhe

Tel.: 0721 / 176-36191

Weitere Informationen im Internet:

www.swr.de/ratgeber-recht

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