Programm: Rundfunkbeitrag

Einfach und zeitgemäß

Längst können wir Fernsehsendungen auch auf dem Tablet-Computer ansehen und Radio mit dem Smartphone hören. Der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag ist offen für den technischen Fortschritt und greift diese Entwicklung auf.

Seit August 2021 beträgt der Beitrag 18,36 Euro monatlich und deckt damit alle Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf allen Verbreitungswegen ab.

Er sichert ein vielfältiges und für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugängliches Programm.

Das müssen Bürger wissen

Für Bürgerinnen und Bürger gilt seit 2013 die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Egal wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer Sie besitzen, der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro monatlich und ist pro Wohnung nur einmal zu zahlen. Privat genutzte Kraftfahrzeuge sind mit dem Beitrag ebenfalls abgedeckt.

Leben mehrere Personen zusammen, muss sich nur eine für den Rundfunkbeitrag anmelden. Für Zweit- oder Nebenwohnungen ist eine gesonderte Anmeldung notwendig.

Befreiung

Das Beitragsmodell entlastet Menschen, die einkommensabhängig staatliche Sozialleistungen erhalten.

Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter bekommt, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dafür ist ein Nachweis der betreffenden Behörde notwendig.

Empfänger von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld die nicht bei ihren Eltern wohnen, können mit dem entsprechenden Nachweis die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Ermäßigung

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag von 6,12 Euro im Monat. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich auf Antrag befreien lassen, wenn sie den entsprechenden Nachweis erbringen.

Weitere Informationen zu Befreiung und Ermäßigung sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie im Internet unter: www.rundfunkbeitrag.de

Einrichtungen und Unternehmen

Für Einrichtungen des Gemeinwohls und Unternehmen gelten besondere Regelungen.

Über ein Kontaktformular unter www.rundfunkbeitrag.de besteht die Möglichkeit per E-Mail, Fragen zu stellen.

Unter der Nummer 01806 9995 5510 erhalten Interessierte zudem montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr Antworten auf ihre Fragen (20 Cent pro Anruf aus den deutschen Festnetzen; maximal 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunk).