Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Entgeltfortzahlung weg nach Tattoo     
                                       
Wer sich tätowieren lässt, erhält bei  
Komplikationen keine Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall. Das entschied das   
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
und bestätigte damit ein Urteil des Ar-
beitsgerichts Flensburg (2 Ca 278/24). 
Revision ließ das Gericht nicht zu.    
                                       
Die Arbeitgeberin hatte geltend ge-    
macht, die Klägerin habe bei der Täto- 
wierung in eine Körperverletzung einge-
willigt. Das Risiko einer Infektion ge-
höre deshalb nicht zum normalen Krank- 
heitsrisiko und könne dem Arbeitgeber  
nicht aufgebürdet werden. Das sah das  
Gericht auch so.                       
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