Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
EuGH stärkt Urlauber-Rechte            
                                       
Pauschalurlauber können nach einem Ur- 
teil des Europäischen Gerichtshofs     
(EuGH) bei schweren Mängeln während    
ihrer Reise trotz bestimmter erbrachter
Leistungen den gesamten Preis zurück-  
verlangen. Das sei der Fall, wenn die  
Mängel so schwerwiegend seien, dass die
Pauschalreise zwecklos werde und der   
Reisende kein Interesse mehr an ihr    
habe, sagten die Richter in Luxemburg. 
                                       
Der EuGH stellte fest, dass eine voll- 
ständige Erstattung mit EU-Recht ver-  
einbar sei. Nur ein Strafschadenersatz 
für den Reiseveranstalter sei unzuläs- 
sig.                                   
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