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Urteil gegen Boateng aufgehoben

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab der Revision des Ex-Fußballnationalspielers statt und ver­wies das Verfahren an das Landgericht München I zurück. Dort muss der Prozess nun neu aufgerollt werden.

Boateng war wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibikurlaub in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro (ins­gesamt 1,2 Mio.Euro) verurteilt worden. Sein Anwalt sprach von einem "erschüt­ternd unfairen Verfahren".

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