Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab der Revision des Ex-Fußballnationalspielers statt und verwies das Verfahren an das Landgericht München I zurück. Dort muss der Prozess nun neu aufgerollt werden.
Boateng war wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibikurlaub in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro (insgesamt 1,2 Mio.Euro) verurteilt worden. Sein Anwalt sprach von einem "erschütternd unfairen Verfahren".