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Soldat darf erjagtes Wild verkaufen

Ein Bundeswehrsoldat darf ab und zu von ihm selbst erlegtes Wild zum kleinen Preis an Kameraden abgeben. Das ist keine Nebenbeschäftigung, die genehmigt werden muss, entschied das Bundesver­waltungsgericht in Leipzig.

Es ging um einen Soldaten, der einen Jagdbezirk gepachtet hat. (Az. 2 WDB 1.25) In den Jahren 2019 und 2020 soll er in der Kaserne mindestens zehnmal abgepacktes und vakuumiertes Wildbret an andere Soldaten und Zivilbedienstete verkauft haben. Der Kommandeur sah 2023 darin ein Dienstvergehen.

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