Zahlung Inflationsprämie noch möglich: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 eine Inflationsprämie zahlen, ohne dass dafür Lohnnebenkosten anfallen. Die freiwillige Prämie von bis zu 3.000 Euro war im Oktober 2022 als Einmaloder Ratenzahlung eingeführt worden.
Ab 13. Dezember gelten neue Pflichtangaben für Hersteller, Händler und Importeure bei zahlreichen Waren, die per Mail, Telefon oder einen Online-Dienst von Verbrauchern erworben werden können. Dazu zählen Sicherheitsnachweise und Kontaktmöglichkeiten bei Beanstandungen am Produkt.