Ab dem 8. Dezember müssen Winzer:innen eine Nährwert- und Zutatenliste auf ihren Wein- und Sektflaschen aufbringen. Damit wird eine EU-Verordnung umgesetzt. Diese Informationen könnten auch über QR-Codes auf Etiketten vom Verbraucher abgerufen werden.
Gelten soll die Regelung für ab dem Stichtag produzierte Produkte. Wann Wein als "produziert" gilt, ist jedoch noch nicht klar. Bisher genießen alkoholische Getränke einen Sonderstatus: Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent müssen weder Nährwerte noch Zutaten aufgelistet werden.
Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Beschäftigten müssen bis zum 17. Dezember über interne Meldestellen verfügen, bei denen Rechtsverstöße durch Mitarbeiter gemeldet werden können. Das sieht das Hinweisgeberschutzgesetz vor.
Demnach muss die Identität des Hinweisgebenden vertraulich bleiben. Repressalien wie Kündigung, Abmahnung oder Mobbing gegen sogenannte "Whistleblower" sind verboten. Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten mussten die Vorgaben bereits umsetzen. Für kleinere Unternehmen endet die Frist Mitte Dezember.
Bis zum 31. Dezember müssen Vermieter ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung für 2022 geschickt haben. Kommt die Abrechnung erst danach, darf der Vermieter in der Regel keine Nachzahlungen mehr verlangen. Ausnahme: Er hat die Verspätung nicht selbst verschuldet. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Gebührenbescheid der Gemeinde verzögert beim Vermieter eintrifft.
Die aktuelle Nebenkostenabrechnung rechnet die Kosten für das Jahr 2022 ab, in dem die Energiepreise stark gestiegen waren - es drohen also Nachzahlungen.
Umso wichtiger ist es, das Schreiben zur Nebenkostenabrechnung 2022 genau zu prüfen.
So müssen die meisten Vermieter beispielsweise die Entlastungen der sogenannten Dezember-Soforthilfe von 2022 an ihre Mieter weitergeben.