Neu ab Dezember 2023 (MDR)

Nährwerte auf Weinflaschen

Ab dem 8. Dezember müssen Winzer:innen eine Nährwert- und Zutatenliste auf ih­ren Wein- und Sektflaschen aufbringen. Damit wird eine EU-Verordnung umge­setzt. Diese Informationen könnten auch über QR-Codes auf Etiketten vom Ver­braucher abgerufen werden.

Gelten soll die Regelung für ab dem Stichtag produzierte Produkte. Wann Wein als "produziert" gilt, ist jedoch noch nicht klar. Bisher genießen alko­holische Getränke einen Sonderstatus: Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent müssen weder Nähr­werte noch Zutaten aufgelistet werden.

Whistleblower-Schutz in kleinen Firmen

Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Beschäftigten müssen bis zum 17. De­zember über interne Meldestellen verfü­gen, bei denen Rechtsverstöße durch Mitarbeiter gemeldet werden können. Das sieht das Hinweisgeberschutzgesetz vor.

Demnach muss die Identität des Hinweis­gebenden vertraulich bleiben. Repressa­lien wie Kündigung, Abmahnung oder Mob­bing gegen sogenannte "Whistleblower" sind verboten. Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten mussten die Vorgaben bereits umsetzen. Für kleinere Unter­nehmen endet die Frist Mitte Dezember.

Frist für Nebenkostenabrechnung (I)

Bis zum 31. Dezember müssen Vermieter ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung für 2022 geschickt haben. Kommt die Ab­rechnung erst danach, darf der Vermie­ter in der Regel keine Nachzahlungen mehr verlangen. Ausnahme: Er hat die Verspätung nicht selbst verschuldet. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Gebührenbescheid der Gemeinde verzögert beim Vermieter eintrifft.

Die aktuelle Nebenkostenabrechnung rechnet die Kosten für das Jahr 2022 ab, in dem die Energiepreise stark ge­stiegen waren - es drohen also Nachzah­lungen.

Frist für Nebenkostenabrechnung (II)

Umso wichtiger ist es, das Schreiben zur Nebenkostenabrechnung 2022 genau zu prüfen.

So müssen die meisten Vermieter bei­spielsweise die Entlastungen der soge­nannten Dezember-Soforthilfe von 2022 an ihre Mieter weitergeben.