Neu ab März (MDR)

Umzugspauschale wird angehoben

Wer umzieht, weil ein neuer Job es erforderlich macht, kann das steuerlich geltend machen. Ab 1. März beträgt die Umzugskostenpauschale für Alleinstehen­de 964 Euro (bislang 886 Euro). Wech­seln gleichzeitig auch der Ehe- oder Lebenspartner und/oder Kinder den Wohnort "in häuslicher Gemeinschaft", können jeweils weitere 643 Euro veranschlagt werden (bislang 590 Euro).

Die Pauschale gibt es auch, wenn sich der Arbeitsweg beim bestehenden Job durch den Umzug um eine Stunde oder mehr verkürzt.

Neues Versicherungskennzeichen

Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen blauen Kennzeichen ausgestat­tet sein. Wer noch keins hat, sollte schnell handeln: Das Versicherungskenn­zeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police und sollte daher rechtzeitig das schwarze Schild aus dem vergangenen Jahr erset­zen. Anderenfalls riskiert man eine Ordnungsstrafe.

Uhren werden eine Stunde vorgestellt

In der Nacht vom 30. auf den 31. März endet die Winterzeit. Am Sonntag um 2 Uhr morgens werden die Uhren wieder eine Stunde vorgestellt - diese Nacht ist also eine Stunde kürzer.

Vor allem die Umstellung auf die Som­merzeit führt zu Phänomenen, die einem Jetlag ähneln. Der menschliche Körper muss sich an die Veränderungen im Schlaf-Wach-Rhythmus erst gewöhnen. Nach der Zeitumstellung benötigt die "innere Uhr", die vom Hormonhaushalt gesteuert wird, ein bis zwei Tage, um sich auf den neuen Rhythmus einzustel­len.