Neu ab April (MDR)

MwSt für Gas und Wärme steigt

Auf Gas und Fernwärme ist vom 1.April an wieder der normale Mehrwertsteuer­satz von 19 % fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 %. Ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) sagte, das Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteu­ersatzes verteure den staatlichen Teil des Gaspreises. Jedoch wirkten andere Faktoren preisdämpfend, wie sinkende Einkaufspreise.

In welchem Umfang die Versorger den hö­heren Steuersatz kompensieren könnten, hängt nach VKU-Angaben u.a.von dessen Beschaffungsstrategie ab.

Cannabisbesitz teilweise straffrei

Ab 1.April ist für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis zum Eigenkonsum im öf­fentlichen Raum erlaubt. Im privaten Bereich sind es bis zu 50 Gramm aus Ei­genanbau. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden und zwar zuhause und mit Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Diebstahl, und damit Kinder nicht an die Pflanzen gelangen können.

Eine Weitergabe der Ernte ist verboten. Erträge, die über die 50 Gramm hinaus gehen, müssen vernichtet werden. Im Kleingarten ist der Anbau von Cannabis nicht erlaubt.

Kürzungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1.April ändert sich die Einkommensgrenze für das Eltern­geld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Anspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bislang lagen die Einkommens­grenzen deutlich darüber.

Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des "Basiselterngelds" nur noch für max.1 Monat und innerhalb der ersten 12 Mona­te des Kindes möglich. Bisher war der Bezug für 2 gemeinsame Monate möglich.

Deutschlandticket für Studierende

Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters, ab 1.April, ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und kön­nen damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings sind einige Hoch­schulen noch nicht oder gar nicht dabei - etwa dort, wo das bisherige Semester­ticket günstiger ist. Hier sollte man sich bei der Hochschule informieren.

Wie das Bundesverkehrsministerium mit­teilte, verhandeln dazu die jeweiligen Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestariforganisationen mit den Hochschulen und Studierendenwerken.

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