Bis zum 20. November muss Deutschland eine EU-Richtlinie mit strengeren Regeln für Klein- und Kurzkredite unter 200 Euro in nationales Recht umsetzen. Danach gilt noch eine Übergangsfrist von einem Jahr, bevor die neuen Vorgaben bindend sind. Ab November 2026 soll dann etwa vor der Ausgabe von Klein- und Kurzkrediten eine Bonitätsprüfung erfolgen. Das betrifft auch Geschäfte mit Zahlungsaufschüben nach dem Modell "Jetzt kaufen, später bezahlen".
Ziel ist es, Haushalte mit geringerem Einkommen besser vor Überschuldung zu schützen.
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss seinen Vertrag bis zum 30. November - fristgerecht einen Monat vor Ablauf des Vertrags - kündigen. Das gilt für die meisten Versicherten, denn oft werden die Verträge zum Jahresbeginn abgeschlossen. Weil der 30. November jedoch ein Sonntag ist, fällt der Stichtag auf den nächsten Werktag und somit 2025 auf den 1. Dezember.
Erhalten Sie von Ihrem Versicherer erst nach dem Stichtag eine Beitragserhöhung per Post, können Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht mit der Dauer von einem Monat in Anspruch nehmen.
Halter von rein elektrischen Fahrzeugen können noch bis zum 15. November eine sogenannte THG-Prämie beim Umweltbundesamt beantragen. Dort werden die CO2-Einsparungen zertifiziert und an Unternehmen verkauft, die die Treibhausgasminderungsquote (THG) einhalten müssen. Beantragt wird die Prämie bei einem Dienstleister, der sich dann um die Abwicklung beim Umweltbundesamt kümmert.
Die Dienstleister benötigen aber selbst noch einige Tage für die Bearbeitung und geben daher oft etwas kürzere Fristen an. Förderfähig sind auch zulassungspflichtige E-Motorräder.