Der Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" zu. Das hat das Landgericht Berlin nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden.
Damit hat die Autorin mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros einen Erfolg erzielt - finanziell hat sie davon wenig. Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt. Das Urteil stützt sich auf den "Fairnessparagraf" im Urheberrecht.