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Diddy: Geschworene teils einig

Im Missbrauchsprozess gegen US-Rapper Diddy haben die Geschworenen in vier von fünf Anklagepunkten ein Teilurteil gefällt. Ob sie ihn schuldig oder nicht schuldig erklärten, blieb zunächst of­fen.

Uneinigkeit herrscht bei der zentralen Frage, ob Combs mit Hilfe einer krimi­nellen Organisation handelte - bei einem Schuldspruch droht lebenslange Haft. Der 55-Jährige weist alle Vor­würfe zurück. Neue Klagen weiterer mutmaßlicher Opfer, darunter auch Män­ner, liegen inzwischen vor.

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