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Hintergrund: Medienstaatsvertrag

Die Vergabe von Sublizenzen an ARD und ZDF war erwartet worden: Der geltende Medienstaatsvertrag schreibt vor, dass bei einer Fußball-WM alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie das Eröff­nungsspiel, die Halbfinal-Partien und das Finale im Free-TV zu sehen sein müssen, wenn die Rechte bei einem Pay-TV-Anbieter liegen.

Schon für die Fußball-EM 2024 hatte die Telekom alle Rechte erworben, dann aber nicht-exklusive Sublizenzen an ARD, ZDF und RTL vergeben. Zu finanziellen De­tails wurden keine Angaben gemacht.

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