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RTL akzeptiert Teilverbot von Doku

Das gerichtliche Verbot von Teilen einer RTL-Dokumentation über den Tod Uwe Barschels bleibt in Kraft. "Wir ha­ben aus rein pragmatisch-redaktionellen Gründen entschieden, das Urteil des OLG Frankfurt am Main anzuerkennen", sagte eine Sprecherin des Privatsenders.

Das Oberlandesgericht (OLG) hatte im März der Klage eines früheren Geheim­agenten im Eilverfahren stattgegeben. RTL darf demnach nicht mehr den Ver­dacht einer Beteiligung des Klägers am Tod des früheren schleswig-holsteini­schen Ministerpräsidenten Barschel (CDU) im Jahr 1987 erwecken.

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