Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines Journalisten zur Einsicht in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes in letzter Instanz abgewiesen. Konkret geht es einem "Bild"-Reporter um eine frühere Zusammenarbeit des BND mit dem Comicproduzenten und Verlagsgründer Rolf Kauka. Wie das Gericht in Leipzig entschied, muss der BND dem Kläger nur einen eingeschränkten Zugang zu den Unterlagen gewähren.
In der Begründung hieß es, die begehrten Unterlagen enthielten viele Infos, die Aufschluss über die nachrichtendienstliche Arbeitsweise gäben.