In Spanien sollen Eltern ihre Kinder in Zukunft nicht mehr registrieren lassen können, wenn sie dank Leihmutterschaft im Ausland geboren wurden. Ausländische Geburtsurkunden oder Gerichtsurteile würden von spanischen Behörden "unter keinen Umständen akzeptiert werden", hieß es im Dekret der Regierung.
Leihmutterschaften sind in Spanien seit 2006 verboten, die in ausländischen Gerichtsurteilen festgestellte Elternschaft wurde aber bisher akzeptiert. Die spanische Justiz hat Leihmutterschaft als Ausbeutung bezeichnet, zudem würden die Rechte der Kinder verletzt.