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Schlappe für Amazon vor dem BGH

Das Bundeskartellamt darf den Online-Giganten Amazon nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter als Unternehmen mit überragender marktüber­greifender Bedeutung einstufen und da­mit schärfer unter die Lupe nehmen. Das Gericht habe eine Beschwerde Amazons gegen die Entscheidung der Bonner Kartellwächter abgewiesen, teilte der BGH mit.

Die Bonner Wettbewerbshüter hatten Ama­zon im Juli 2022 diese Stellung zuge­schrieben, womit ihnen weitere kartell­rechtliche Schritte offenstehen. Gegen diesen Beschluss war Amazon vorgegangen

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