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Vaterschaftsurlaub für Beamte

Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei Geburt ihres Kindes. Der Anspruch erge­be sich unmittelbar aus EU-Recht, ur­teilte das Verwaltungsgericht in Köln. Es gab damit einem Mann Recht, der ge­gen Die Bundesrepublik als Dienstherrn geklagt hatte. Diese muss ihm seinen beantragten Vaterschaftsurlaub nun rückwirkend geben und die Tage gut­schreiben. (Az.: 15 K 1556/24)

Der Beamte hatte sich dabei auf die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern berufen. Für Privatsektor-Beschäftigte ist es anders

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