Verbraucherschützer sehen sich gerichtlich gestärkt in ihrem Vorgehen gegen den DSL-Anbieter 1N Telecom. Das Amtsgericht Leipzig habe festgestellt, dass der Anbieter durch Postwurfsendungen eine Vertragsbeziehung zur Deutschen Telekom vorgetäuscht habe, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. "Das Urteil ist nun ein weiteres Argument, keine Zahlung an 1N Telecom zu leisten", raten die Verbraucherschützer.
Bei den Zntralen waren viele Beschwerden zu 1N Telecom eingegangen. Oft sei es um Anschlüsse gegangen, die "angeblich bei 1N Telecom bestehen sollen".