Verbraucher

Krankschreibung wieder per Telefon

Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig wieder telefo­nisch von ihrer Arztpraxis krankschrei­ben lassen. Die Regelung gilt ab so­fort, wie der Gemeinsame Bundesaus­schuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Den Angaben zufolge greift die Regelung für Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind sowie keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Die Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen.

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