Ratgeber: Nachrichten

Verbraucherschützer zu 1N Telecom

Verbraucherschützer sehen sich gericht­lich gestärkt in ihrem Vorgehen gegen den DSL-Anbieter 1N Telecom. Das Amts­gericht Leipzig habe festgestellt, dass der Anbieter durch Postwurfsendungen eine Vertragsbeziehung zur Deutschen Telekom vorgetäuscht habe, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. "Das Ur­teil ist nun ein weiteres Argument, keine Zahlung an 1N Telecom zu leis­ten", raten die Verbraucherschützer.

Bei den Zntralen waren viele Beschwer­den zu 1N Telecom eingegangen. Oft sei es um Anschlüsse gegangen, die "angeb­lich bei 1N Telecom bestehen sollen".

>> Erhöhung Grundfreibetrag 2024