Der Ursprung dieser EuGH-Entscheidung liegt im Fall des belgischen Fußballklubs RFC Seraing. Dieser befindet sich seit 2015 in einem Rechtsstreit mit dem Fußball-Weltverband FIFA. Der Verein hatte beabsichtigt, wirtschaftliche Rechte an Spielern an einen Investor zu übertragen. Dies ist laut Regularien der FIFA und des Europäischen Verbands UEFA verboten - der Weltverband belegte den Klub daher mit mehreren Sanktionen.
Der CAS und darauf auch das Schweizer Bundesgericht bestätigten die Sanktionen. Was die neue Rechtslage bedeutet, ist im Detail noch offen.