Athletinnen und Athleten müssen Entscheidungen des Sportgerichtshofs CAS nicht mehr als verbindlich akzeptieren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) eröffnete ihnen mit einem historischen Urteil den Weg vor ordentliche EU-Gerichte. Es müsse überprüft werden können, ob CAS-Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung, also mit den wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union vereinbar sind.
Bis dato waren Rechtssprüche des CAS final, lediglich das Schweizer Bundesgericht konnte seine Entscheidungen - bei Verfahrensfehlern - bislang kippen.