Sport: Gerichtsbarkeit

CAS-Urteile in Zukunft nicht mehr final

Athletinnen und Athleten müssen Entscheidungen des Sportgerichtshofs CAS nicht mehr als verbindlich akzeptieren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) eröffnete ihnen mit einem historischen Urteil den Weg vor ordentliche EU-Gerichte. Es müsse überprüft werden können, ob CAS-Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung, also mit den wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union vereinbar sind.

Bis dato waren Rechtssprüche des CAS final, lediglich das Schweizer Bundesgericht konnte seine Entscheidungen - bei Verfahrensfehlern - bislang kippen.

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