Der Kurznachrichtendienst X hat in seinem Kampf gegen Kinderschutzbestimmungen in Australien erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Ein Berufungsgericht wies den Einspruch der Firma gegen ein Urteil vom Oktober zurück, das X dazu verpflichtet, der australischen Online-Sicherheitsbehörde zu schildern, wie es gegen Material zur Ausbeutung von Kindern auf der Plattform vorgeht.
Die eSafety Commission hatte von X, das 2023 noch als Twitter firmierte, mit weiteren großen Internetplattformen im Rahmen des australischen Gesetzes einen entsprechenden Bericht verlangt.