Medien: Nachrichten

Keine Einsicht in BND-Unterlagen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines Journalisten zur Einsicht in Unterlagen des Bundesnach­richtendienstes in letzter Instanz ab­gewiesen. Konkret geht es einem "Bild"-Reporter um eine frühere Zusammenarbeit des BND mit dem Comicproduzenten und Verlagsgründer Rolf Kauka. Wie das Ge­richt in Leipzig entschied, muss der BND dem Kläger nur einen eingeschränk­ten Zugang zu den Unterlagen gewähren.

In der Begründung hieß es, die begehr­ten Unterlagen enthielten viele Infos, die Aufschluss über die nachrichten­dienstliche Arbeitsweise gäben.

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