Zum 1. August 2025 treten bundesweit neue Ausbildungsordnungen für eine praxisnähere und modernere Ausbildung in fünf Handwerksberufen in Kraft: Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Schornsteinfeger, Fotograf, Gold- und Silberschmied und Edelsteinfasser. Auszubildende, die ab August oder ab September ihre Lehre beginnen, erhalten außerdem eine höhere Ausbildungsvergütung von mindestens 682 Euro brutto monatlich (gilt seit Anfang 2025).
Das entspricht einem Plus von 33 Euro im Vergleich zu Azubis, die 2024 mit der Ausbildung begonnen haben.
Ab 2. August muss bei allgemein zugänglichen neuen KI-Systemen angegeben sein, mit welchen Inhalten ihr Wissen trainiert wurde. Auch muss dokumentiert sein, wie das KI-Modell entwickelt wurde und wie das Urheberrecht bei der Verwendung von Texten und Bildern gewahrt wird. Damit werden weitere Kriterien einer EU-Verordnung umgesetzt, die für mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit KI sorgen soll.
Bestehende KI-Modelle haben laut Deutscher Industrie- und Handelskammer noch bis Mitte 2027 Zeit, um sich diesen neuen Regeln anzupassen.
Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Vergütung für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, alle sechs Monate um ein Prozent reduziert. Damit sinkt die Einspeisevergütung für ab dem 1. August neu installierte Anlagen bis 10 Kilowatt-Peak (kWp) bei einer Teileinspeisung ins Stromnetz von 7,94 auf 7,87 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und bei einer Volleinspeisung von 12,60 auf 12,48 Cent/kWh.
Für alle bereits bestehenden Photovoltaikanlagen gibt es einen Garantie preis für 20 Jahre.