Neu ab April (MDR)

Qualifizierungsgeld als Lohnersatz

Ab 1.April können Unternehmen das Qua­lifizierungsgeld für Arbeitnehmer bean­tragen, deren Job durch den Struktur­wandel bedroht ist. Damit wird eine Weiterbildung finanziert, die den Ar­beitnehmern neue Aufgabenbereiche er­öffnet, um weiter im Unternehmen blei­ben zu können. Wie beim Kurzarbeiter­geld werden dann 60 %, für Eltern 67 %, des Nettolohns gezahlt.

Für eine Zahlung gelten bestimmte Vor­aussetzungen, z.B.dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden um­fasst. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden.

Neue Dieselkraftstoffe zugelassen

Ab April sind Diesel-Kraftstoffe mit den Bezeichnungen B10, XTL und HVO neu zugelassen und können an den Tankstel­len angeboten werden. XTL und HVO ste­hen für paraffinische Dieselsorten, hergestellt aus wieder verwendeten Ab­fallprodukten wie Fette aus Großküchen.

Damit sollen der Verbrauch fossiler Energieträger und der Treibgasausstoß gesenkt werden. Erstmals freigegeben zum Tanken wurde auch ein paraffini­scher Bio-Diesel in Reinform. Mit B10 wird es einen Diesel geben, der mehr Bio-Diesel als beim B7 enthalten darf.

Weitere Neuregelungen im April (I)

Mobilitätszuschuss: Auszubildende, de­ren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitäts­zuschuss erhalten. Dabei werden im ers­ten Ausbildungsjahr zwei Familienheim­fahrten im Monat übernommen.

Berufsorientierungspraktika: Angehende Azubis, die vor der Ausbildung in den Job schnuppern wollen, können ab April finanziell bei bis zu sechswöchigen Be­rufsorientierungspraktika bei den Fahrt- und Unterkunftskosten unter­stützt werden. Der Förderantrag muss vorab bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt werden.

Weitere Neuregelungen im April (II)

Whatsapp erneuert ab 11.April seine Nutzungsbedingungen. Wer den Dienst weiter nutzen will, muss zustimmen. Die Änderungen folgen den Vorgaben von zwei neuen EU-Verordnungen. U.a.geht es um Hinweise zu Inhalten, die mit dem Mes­senger nicht verbreitet werden dürfen und wie diese gemeldet werden können.

Amazon verkürzt ab 25.April die Rückga­befrist für Elektronik-Artikel auf 14 Tage. Bisher waren für Kameras, Com­puter, Videospiele, DVD etc.30 Tage für die Rücksendung eingeräumt worden. Aus­genommen von der Neuregelung sind "Ama­zon-Geräte und Renewed-Produkte".