Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli angepasst. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt dieses Einkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Bei Alleinstehenden beträgt die monatliche Pfändungsfreigrenze künftig 1.555 Euro netto.
Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist. Die Pfändungsfreigrenzen werden seit 2021 jährlich angepasst.
Der Postkonzern DHL erhöht zum 1. Juli die Preise für den Versand von Paketen ins Ausland. So wird innerhalb der EU ein bis zu fünf Kilo schweres Paket einen Euro teurer und kostet künftig 20,49 Euro, wenn man es in einer Filiale frankieren lässt. Wer die Paketmarke vorab im Internet kauft, zahlt 17,49 Euro.
In Deutschland selbst ändern sich zwei Preise: Das Plus-Päckchen kostet jetzt 8,19 Euro, bei Rollenversand sind es 3,99 Euro statt bisher 1,99 Euro. Die Post begründet die höheren Preise mit gestiegenen Kosten, wie u.a. der Lohn.
Haushaltsgeräte sollen stromsparender und klimafreundlicher werden. Seit dem 1. März 2021 gibt es ein neues EU-Energielabel im Maßstab A-G, das schrittweise für immer mehr Produktreihen eigeführt wird. Zunächst betraf das Fernseher, Waschmaschinen, Geschirrspü- ler und Kühlschränke.
Ab 1. Juli sind nun Wäschetrockner dran. Das neue Label wurde eingeführt, weil das alte durch die vielen Pluszeichen unübersichtlich geworden war (A+++, A++, A+). Noch keine Pflicht festgelegt wurde bislang etwa für Backöfen und Dunstabzugshauben.
Steuererklärung: Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann sich noch bis zum 30. April 2026 Zeit lassen.