Das Einbinden fremder Internet-Videos auf der eigenen Homepage verstößt nicht gegen deutsches, möglicherweise aber gegen europäisches Recht. Mit diesem Urteil legte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Urheberstreit um das sogenannte Framing daher dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor.
Beim Framing werden den Nutzern einer Internetseite Videos zugänglich gemacht, die gar nicht auf dieser, sondern auf einer fremden Seite gespeichert sind.