ARD-Text
Seite:  525
« Zurück Weiter »
Nachrichten Multimedia

Urteil zum Einbinden fremder Videos

Das Einbinden fremder Internet-Videos auf der eigenen Homepage verstößt nicht gegen deutsches, möglicherweise aber gegen europäisches Recht. Mit diesem Urteil legte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Urheberstreit um das sogenannte Framing daher dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor.

Beim Framing werden den Nutzern einer Internetseite Videos zugänglich gemacht, die gar nicht auf dieser, sondern auf einer fremden Seite gespeichert sind.

« Zurück Weiter »
Home Home Impressum