Der Teletext im Ersten

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        Medien: Nachrichten  
Adblock: BGH verweist an OLG zurück    
                                       
Wegen offener technischer und rechtli- 
cher Fragen hat der Bundesgerichtshof  
einen jahrelangen Rechtsstreit um Wer- 
beblocker auf Internetseiten ans Ober- 
landesgericht (OLG) Hamburg zurückver- 
wiesen. Damit erzielte der Medienkon-  
zern Axel Springer einen Teilerfolg und
kann seine Ansprüche u.a.auf Unterlas- 
sung und Schadenersatz weiterverfolgen.
                                       
Es geht um eine Klage gegen den Werbe- 
blocker Adblock Plus. Zentral ist die  
Frage, ob durch den Werbeblocker die   
Programmierung der Webseiten unzulässig
umgearbeitet und so das Urheberrecht   
des Verlags verletzt wird.             
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