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    Wirtschaft: Nachrichten  
Dubai-Schokolade: Urteil gegen Aldi    
                                       
Aldi Süd darf seine "Dubai-Schokolade" 
nicht mehr verkaufen. Das Landgericht  
Köln erließ eine einstweilige Verfü-   
gung, die den Verkauf vorläufig verbie-
tet. Ein Produkt darf in Deutschland   
demnach nur dann als "Dubai-Schokolade"
bezeichnet werden, wenn es in Dubai    
hergestellt wurde oder einen sonstigen 
geografischen Bezug zu Dubai hat.      
                                       
Aldi Süd hatte die "Alyan Dubai Hand-  
made Chocolate" angeboten. Diese wurde 
in der Türkei produziert, wie auf der  
Rückseite angegeben ist. Aus Sicht des 
Gerichts genügt dieser Hinweis jedoch  
nicht aus.                             
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