Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Mann klagt sich in Polizeidienst       
                                       
Das Land Rheinland-Pfalz muss einen    
Mann in den Polizeidienst einstellen,  
der einen Schlaganfall während der Aus-
bildung erlitt. Das Risiko, dass er vor
dem Alter von 60 Jahren dienstunfähig  
werde, sei nicht größer als 50 Prozent,
urteilte das Bundesverwaltungsgericht  
in Leipzig. Es wies das Land an, den   
Mann einzustellen. (Az. 2 C 4.24)      
                                       
Der Bewerber war nach dem Schlaganfall 
wieder gesund geworden und schloss sein
Studium an der Polizeihochschule mit   
Erfolg ab. Das Land hatte ihn dennoch  
nicht in ein Beamtenverhältnis auf Pro-
be übernehmen wollen.                  
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