Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab Juli 2025  
                                       
Pflege: Flexibleres Entlastungsbudget  
                                       
Im Juli werden die Verhinderungs- und  
Kurzzeitpflege zu einem einzigen Topf  
zusammengelegt. Pro Kalenderjahr gibt  
es jetzt bis zu 3.539 Euro. Bei der    
Verhinderungspflege zahlt die Pflege-  
versicherung Ersatz, wenn die pflegende
Person im Urlaub oder krank ist und die
Betreuung nicht übernehmen kann.       
                                       
Können Pflegebedürftige vorübergehend  
nicht zu Hause betreut werden, können  
Angehörige sie stationär in einer Pfle-
geeinrichtung unterbringen, in Kurz-   
zeitpflege. Beides ist künftig bis zu  
acht Wochen lang möglich.              
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