Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab Juli 2025  
Pfändungsfreigrenzen werden erhöht     
                                       
Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen  
werden zum 1. Juli angepasst. Sie ga-  
rantieren verschuldeten Personen mit   
Arbeitseinkommen ein Existenzminimum.  
Liegt dieses Einkommen über dem Grund- 
freibetrag, bleibt dem Schuldner ein   
gewisser Teil vom Mehrverdienst erhal- 
ten. Bei Alleinstehenden beträgt die   
monatliche Pfändungsfreigrenze künftig 
1.555 Euro netto.                      
                                       
Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich, 
wenn der Schuldner gesetzlich zu Unter-
haltsleistungen verpflichtet ist. Die  
Pfändungsfreigrenzen werden seit 2021  
jährlich angepasst.                    
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