Neu ab Oktober 2024 (MDR)
Neuregelungen bei Heizungscheck
Zum 1. Oktober treten Neuregelungen des
Gebäudeenergiegesetzes zum verpflich-
tenden Heizungscheck und hydraulischen
Abgleich in Kraft. Bei Mehrfamilien-
häusern mit mindestens sechs Wohnungen
müssen dann auch alle Heizungsanlagen
mit Wasser als Wärmeträger geprüft wer-
den, die neu eingebaut werden.
Durch den hydraulischen Abgleich sollen
die Wärmeströme im System optimiert
werden, sodass sich die Wärme gleichmä-
ßig auf alle Heizkörper verteilen kann,
auch auf weiter entfernte. Damit soll
Energie eingespart werden, was wiederum
die Heizkosten senkt.