Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Gas-Schlussrechnung nach 6 Wochen      
                                       
Gas- und Stromkunden müssen spätestens 
sechs Wochen nach Beendigung des Ver-  
trages eine Schlussrechnung von ihrem  
Anbieter erhalten. Das schreibt das    
Energiewirtschaftsgesetz vor, wie der  
Verbraucherzentrale Bundesverband      
(vzbv) betonte. Er hatte den Energie-  
versorger Eon verklagt, weil der eine  
Kundin knapp zehn Monate lang auf ihre 
Schlussrechnung warten ließ.           
                                       
Kunden müssten über ihr eventuelles    
Guthaben rechtzeitig informiert werden,
hieß es weiter. Das Urteil ist noch    
nicht rechtskräftig. Eon hat Berufung  
eingelegt. (Az. 37 O 2240/24)          
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