Der Teletext im Ersten

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  Neu ab Dezember 2023 (MDR) 
Whistleblower-Schutz in kleinen Firmen 
                                       
Unternehmen und Behörden mit mindestens
50 Beschäftigten müssen bis zum 17. De-
zember über interne Meldestellen verfü-
gen, bei denen Rechtsverstöße durch    
Mitarbeiter gemeldet werden können. Das
sieht das Hinweisgeberschutzgesetz vor.
                                       
                                       
Demnach muss die Identität des Hinweis-
gebenden vertraulich bleiben. Repressa-
lien wie Kündigung, Abmahnung oder Mob-
bing gegen sogenannte "Whistleblower"  
sind verboten. Unternehmen mit mehr als
249 Beschäftigten mussten die Vorgaben 
bereits umsetzen. Für kleinere Unter-  
nehmen endet die Frist Mitte Dezember. 
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