








Neu ab Dezember 2023 (MDR)
Whistleblower-Schutz in kleinen Firmen
Unternehmen und Behörden mit mindestens
50 Beschäftigten müssen bis zum 17. De-
zember über interne Meldestellen verfü-
gen, bei denen Rechtsverstöße durch
Mitarbeiter gemeldet werden können. Das
sieht das Hinweisgeberschutzgesetz vor.
Demnach muss die Identität des Hinweis-
gebenden vertraulich bleiben. Repressa-
lien wie Kündigung, Abmahnung oder Mob-
bing gegen sogenannte "Whistleblower"
sind verboten. Unternehmen mit mehr als
249 Beschäftigten mussten die Vorgaben
bereits umsetzen. Für kleinere Unter-
nehmen endet die Frist Mitte Dezember.